Verbesserungen für angeschlossene Brauerei-Gaststätten erzielt

Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Hierauf hat sich die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt, wie der Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer mitteilt. Dies betrifft neben Brauerei-Gaststätten auch Vinotheken von Weingütern oder Straußwirtschaften, was den Bundestagsabgeordneten besonders freut, da er mehrmals den Bundeswirtschaftsminister Altmaier um Unterstützung gebeten und das Thema in der CSU-Landesgruppe des Bundestags angesprochen hat. Auernhammer: „Das ist ein wichtiger Erfolg für unsere regionalen Brauerei-Gaststätten und Vinotheken! Ich freue mich, dass mein Einsatz Erfolg hatte. So wird den Unternehmen geholfen, die großen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie abzumildern.“ Gaststätten, die an eine Brauerei angeschlossen sind, und auch Vinotheken von Weingütern werden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Diese erweiterte Antragsberechtigung greift für die November- und Dezemberhilfe und wird entsprechend angepasst. Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30.04.2021 möglich. Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten.

Foto: Tobias Koch

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