Koalition verlängert Frist zum Mittelabruf bei Ganztagsbetreuung.
Mitte November haben die Koalitionsfraktionen SPD, B90/Die Grünen und FDP noch einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Verlängerung der Abruffrist für Beschleunigungsmittel beim Ganztagsausbau im Grundschulalter unnötig auf das Abstellgleis geschoben. Jetzt folgte die Wende: Die Ampel-Fraktionen haben am 9. Dezember 2021 doch noch einen eigenen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes vorgelegt, der auch vor Weihnachten noch abschließend behandelt werden konnte. Damit wurde die Frist zum Abruf der Beschleunigungsmittel nunmehr auf 31. Dezember 2022 verlängert. Man ist geneigt zu rufen „na also, es geht doch!“ Ende gut, alles gut? Nicht ganz! Kommunen brauchen Verlässlichkeit. Das hin und her der neuen Regierungskoalition hat zu Verunsicherung geführt, die nicht notwendig gewesen wäre, wenn alle Beteiligten an einer pragmatischen Lösungsfindung mitgewirkt hätten.
Dass die SPD-Abgeordnete Ulrike Bahr mit der Frage, warum denn das Kanzleramt keinen Gesetzentwurf freigebe, der Union Untätigkeit vorwirft, lenkt nur vom eigenen Versagen ab. Das Verhalten der Neu-Koalitionäre ist nicht nachvollziehbar und wird der Sache nicht gerecht: Es war lange absehbar, dass viele Kommunen die ursprüngliche Frist zum 31. Dezember 2021 nicht einhalten können. Die von SPD, B90/Die Grünen und FDP zu verantwortende Verzögerung hat nicht nur dem Ausbau der Ganztagsbetreuung Schaden zugefügt, wenn Projekte vorsorglich mit Blick auf drohende Rückforderungen gestoppt worden sind. Auch wenn man diese Projekte jetzt möglicherweise wieder hochfahren kann, bleiben Mehraufwand und Verzögerung. Und es bleibt bei den Kommunen ein ungutes Gefühl, dass man auf den Bund als verlässlichen Partner künftig nicht mehr setzen kann. Wenn das Verhalten, das die Ampel-Koalitionäre jetzt an den Tag gelegt haben, die neue Form der angestrebten engeren Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist, lässt das für die Kommunen hinsichtlich Verlässlichkeit nichts Gutes erwarten. Kooperation bedeutet auch Führungsstärke.