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Die Regierung lässt die Landwirte nicht allein

Mit verschiedenen Maßnahmen wird speziell die Landwirtschaft in der Corona- Krise unterstützt. So wurde unter anderem die 70-Tage-Regelung ausgeweitet. So dürfen Saisonarbeitskräfte nun bis zum 31. Oktober eine Beschäftigung für bis zu 115 Tage – sozialversicherungsfrei – ausüben. Um Anreize für eine temporäre Tätigkeit in der Landwirtschaft zu schaffen, werden Nebeneinkünfte aus der Landschaft während der Corona-Krise bis zur Höhe des bisherigen Lohns bis zum 31. Oktober 2020 nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Auch für Ruheständler gibt es bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten. So wird die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern bis Ende 2020 in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte vollständig aufgehoben. Darüber hinaus beziehen die Bundes Soforthilfen für kleine Unternehmen auch die Landwirtschaft explizit mit ein. Die Soforthilfen des Bundes in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu zehn Beschäftigten. Daneben gelten die Soforthilfen für kleine Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige. Die Umsetzung und Auszahlung der Mittel erfolgt über die Länder.

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