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Unterstützung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank

Unterstützung gibt es für die Landwirtschaft auch über ein Liquiditätssicherungsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Diese bietet ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus an, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden. Betroffene Unternehmen können Darlehen aus dem Programm „Liquiditätssicherung“ in Anspruch nehmen, wenn sie ihrer Hausbank mitteilen, inwiefern der Liquiditätsbedarf durch die Corona- Pandemie ausgelöst wurde. Die Darlehen sind mit einem Tilgungsfreijahr und einem einmaligen Förderzuschuss ausgestattet, der aktuell 1,50 % der Darlehenssumme beträgt. Bei den Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. Der effektive Zinssatz beträgt in der günstigsten Preisklasse (A) zurzeit 1,00 %. Das Programm ist befristet bis 30. Juni 2021.

Weitere Unterstützung

Seit dem 16. April 2020 bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen auch Liquiditätssicherungsdarlehen an, die mit einer Bürgschaft kombiniert sind. Es sind nur Unternehmen antragsberechtigt, die sich am 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten befanden. Die Unternehmen können aber danach infolge des COVID-19- Ausbruchs in Schwierigkeiten geraten sein. Antragsteller müssen hierbei gegenüber ihrer Hausbank erläutern, inwiefern der Liquiditätsbedarf durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde.
Die verbürgten Darlehen werden über eine Hausbank ihrer Wahl vergeben und müssen auch dort beantragt werden. Dabei werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4 oder 6 Jahren angeboten. Die Darlehen werden bei kleinen und mittleren Unternehmen zu 90 % und bei Großunternehmen zu 80 % verbürgt. Die verbürgten Liquiditätssicherungsdarlehen betragen mindestens 10.000 Euro und höchstens 3 Mio. Euro.

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