Deutschland will die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger erleichtern. Damit soll dem sich verschärfenden Fach- und Arbeitskräftemangel in Deutschland aktiv entgegen getreten werden. Für die CDU/CSU-Bundestagfraktion ist unbestritten, dass ausländische Fach- und Arbeitskräfte zur Sicherung des wirtschaftlichen Wohlstands in Deutschlands unerlässlich sind. Dafür wurden in den letzten Jahren bewährte Wege für Menschen aus dem Ausland geschaffen, die in Deutschland leben und arbeiten wollen. Wer mindestens acht Jahre in Deutschland lebt+ oder mit einem guten Sprachniveau zumindest sechs Jahre hier lebt, kann bisher auf Antrag eingebürgert werden. Zukünftig sollen dafür nur mehr fünf Jahre notwendig sein oder sogar nur drei Jahre, wenn besondere Integrationsleistungen (Sprachkenntnisse, Ehrenamt, sehr gute Jobleistungen) vorzeigbar sind.
Ein Doppelpass soll außerdem grundsätzlich erlaubt werden. Das bedeutet: Wenn Menschen in Deutschland zukünftig eingebürgert werden, sollen sie ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten können – bisher war das nicht der Fall. Dies ist ein Hauptgrund für die Kritik der CDU/CSU an dem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz der Ampel. Um in Deutschland erfolgreich einer Arbeit nachgehen zu können, ist es nicht zwingend notwendig, die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen. Es besteht kein Grund, die Vergabe der Staatsangehörigkeit zu erleichtern und dabei die Doppelstaatlichkeit zu institutionalisieren, um damit für Fach- und Arbeitskräfte als Land attraktiver zu werden. Die Union befürchtet dadurch Fehlanreize für Menschen ohne berufliche Ambitionen zulasten des Sozialsystems, welches aufgrund des demografischen Wandels sowieso auf wackeligen Beinen steht. Qualifizierte Arbeitskräfte sollen gerne nach Deutschland kommen, um hier zu leben und zu arbeiten und nicht, um besonders schnell die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen zu können.