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Geplante Pflanzenschutzverordung gefährdet deutsche Weinerzeugung

Die geplante EU-Verordnung „Sustainable Use Regulation“ (SUR) sieht eine Halbierung der eingesetzten Menge chemischer Pflanzenschutzmittel bis zum Jahr 2030 vor. Außerdem sind in dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung auch Totalverbote in sogenannten sensiblen Gebieten, wie Vogel- oder Wasserschutzgebieten vorgesehen. Wenn der Verordnungsentwurf in der vorliegenden Schärfe in Kraft treten sollte, befürchtet die Deutsche Weinbaubranche, dass rund ein Drittel der Rebfläche in Deutschland nicht mehr bewirtschaftet werden könne. Das wäre fatal, denn rund 86.000 Menschen in Deutschland sichern ihre Existenz entweder direkt oder indirekt durch den heimischen Weinbau.

Deshalb wendeten sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der zuständige Berichterstatter Artur Auernhammer mit einem Antrag an die Fraktionen im Deutschen Bundestag. Enthalten sind 23 Forderungen an die Bundesregierung. Dabei steht die Forderung nach einer wissenschaftlichen Basis zur Festlegung der Reduktionsziele im Fokus. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält am Ziel, Pflanzenschutzmittel aus Umweltschutzgründen einzusparen, fest, fordert dafür jedoch praktikable
Maßnahmen und auch mehr Förderung für Wissenschaft und Forschung, um den deutschen Weinerzeugerinnen und Weinerzeugern wirksame Alternativen anstelle chemischer Pflanzenschutzmittel anbieten zu können. Im nächsten Schritt wird der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft über den Antrag der CDU/CSU beraten.

Zur gesamten Rede

Zum Antrag

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